Lärmschutz für mehr Lebensqualität
Deutschland verfügt über ein dichtes Verkehrsnetz – auf der Straße, auf den Schienen, zu Wasser und in der Luft. Mobilität sorgt für Lebensqualität. Doch viel Verkehr bringt auch viel Lärm. Deshalb gehört der Schutz vor Verkehrslärm zu den Kernelementen nachhaltiger Verkehrspolitik.
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Mobilität ist zentrale Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Teilhabe des Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Wir schätzen es, flexibel und bequem von einem Ort zum anderen zu kommen und nutzen deshalb die unterschiedlichsten Verkehrsmittel. Doch viele Menschen empfinden den Lärm von Kraftfahrzeugen, Eisenbahnen, Flugzeugen oder Schiffen als Belastung und fühlen sich gesundheitlich beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Förderprogrammen ins Leben gerufen, um die Lärmbelastung auf deutschen Straßen, Schienen, in der Luft und auf dem Wasser zu reduzieren.
Lärmsanierung und Lärmvorsorge
Bestehende Bundesfernstraßen und Schienenwege werden regelmäßig mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet, das sind zum Beispiel Lärmschutzwälle und -wände. Für diese freiwillige Lärmsanierung stehen allein im Jahr 2015 Bundesmittel von 65 (Straße) bzw. 130 Millionen (Schiene) Euro zur Verfügung.
Auch für Aus- und Neubauvorhaben des Bundes gelten hohe Lärmschutzvorgaben. Denn hier muss beim Bau streng das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) berücksichtigt werden, in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für jeden Verkehrsträger.
Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung
Bei der Verminderung von Straßenverkehrslärm stützt sich die Bundesregierung auf aktuelle Forschungsansätze. Berechnungsverfahren für Lärm werden derzeit überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für die Infrastruktur werden zum Beispiel Fahrbahnbeläge auf lärmmindernde Eigenschaften geprüft und entsprechend verbessert. Auch für Fahrzeuge und Reifen gibt es genaue Anforderungen auf EU- und nationaler Ebene.
Der Schienenlärm soll bis 2020 deutschlandweit halbiert werden, ausgehend vom Jahr 2008. Um dieses Ziel umzusetzen, werden Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremstechniken umgerüstet. Darüber hinaus ist 2013 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt worden. Ziel ist es, einen Anreiz zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen zu bieten. Die Bundesregierung setzt außerdem auf freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
Beim Luftverkehr unterstützt die Bundesregierung die schrittweise Verschärfung der Lärmzulassungsstandards für Verkehrsflugzeuge. Diese wird durch die zuständige Internationale Luftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) vorgegeben.
Die Binnenschifffahrt ist der geräuschärmste Verkehrsträger. Daher setzt sich die Bundesregierung weiterhin für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Wasserstraße ein.
Kommentare: 5
Ja, gut beschrieben, Lärm killt. Aber auch der Lärm in vielen vor allem Jugendveranstaltungen, Musik immer lauter, Lärm in den Autos von Radios und Riesenboxen, alles freiwillig Lärm konsumiert von Millionen Menschen oft mit Spätfolgen in Sachen Gesundheit.
Aber im Straßenverkehr sehe ich den Lärm nicht alleine als Killer, dazu kommen ja andere belastende Faktoren als zusätzliche Killer, das Pendeln zur und von der Arbeit selber ist ungesund, dazu das Funktionieren müssen bei Job, Schule, Jobsuche, Lernen, Menschen nutzen millionenhaft verschreibungspflichtige Medikamente zur inneren Ruhigstellung im Alltag. Das kann nicht ewig gut gehen und führt bei vielen Menschen zu gesundheitlichen, viel mehr aber auch zu psychisch- seelischen Belastungen und Störungen. Gruß- Uwe
Lärm killt!
…..“Doch viele Menschen empfinden den Lärm von Kraftfahrzeugen, Eisenbahnen, Flugzeugen oder Schiffen als Belastung und fühlen sich gesundheitlich beeinträchtigt. „....
Verkehrslärm gefährdet in Deutschland sehr viele Menschen. Bis zu 13 Millionen Personen haben aufgrund einer dauerhaften Beschallung durch Fahrzeuge ein erhöhtes Risiko eines Herzinfarkts. Weitere Menschen leiden an Lärm entlang einiger Schienenwege und Flughäfen. Studien zeigen zudem, dass Lärm auch zu Bluthochdruck führt und Schlaganfälle auslösen kann. (http://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/laermwirkungen/herz-kreislauf-erkrankungen-durch-verkehrslaerm)
Das hat nichts mit einer gefühlten gesundheitlichen Beeinträchtigung zu tun sondern geht an die Substanz.
Das vom Bundesverkehrsministerium herausgegebene allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) 3/2009 weist dem zweilagigen Flüsterasphalt (2Opa), auch auf Strecken mit relativ niedriger Geschwindigkeit, eine akustisch wirksame Liegezeit von acht Jahren zu. Dabei wird auf die positiven Zwischenergebnisse der Pilotstrecken B17 in Augsburg und auf Ingolstadt verwiesen. Der 2Opa ist eine Sonderbauweise und darf nur in Fällen die denen z.B. eine Einhausung erforderlich wäre, eingesetzt werden. Das ARS erlaubt es den Baulastträger den 2Opa acht Jahre liegen zu lassen egal ob dieser noch die Wirkung von -5db(A) erbringt. Auf der rechten Spur der B17 hat der 2Opa pro Jahr 1 db(A) an akustischer Wirksamkeit verloren. Da dieser beim Einbau eine Wirksamkeit von -8 db(A) aufwies sind die geforderten -5 db(A) bereits nach drei Jahren unterschritten. Das ARS wurde jedoch nicht korrigiert und verhindert somit den Anspruch der Anlieger auf eine Einhausung und den dauerhaften Schutz vor Verkehrslärm.