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Rund ums Erbrecht

Streit vermeiden, Vermögen gerecht aufteilen, Erspartes sichern – Erben und Vererben ist nicht immer einfach. Wenn der Anlass schon unerfreulich ist, so sollte wenigstens der Nachlass zum guten Leben der folgenden Generationen beitragen.

Veröffentlicht:28.08.2015 Kommentare: 1

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Das Erbrecht regelt, was beim Tod einer Person mit Ihrem Vermögen passiert. Rund ums Erben und Vererben gibt es zahlreiche Regelungen. Wir haben einige für Sie zusammengefasst.

Fünf Regeln fürs Vererben

1. Mit den Erben sprechen
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie Ihre Familienangehörigen und diejenigen, die Sie in Ihrem Testament bedenken wollen, in Ihre Überlegungen einbeziehen. Und zwar noch bevor Sie Ihr Erbe schriftlich regeln.

2. Nachlass regeln
In einem Testament können Sie bestimmen, wer Sie beerben soll. Das Testament können Sie entweder selbst schreiben oder einen Notar damit beauftragen. Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen möchten, muss der gesamte Text von Ihnen handgeschrieben und unterschrieben werden. Sie können auch einen Erbvertrag – etwa Ihrem Ehegatten oder einem anderen Erben – abschließen. Ein Erbvertrag muss in jedem Fall von einem Notar beurkundet werden. Haben Sie keine Regelungen über die Verteilung Ihres Nachlasses getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und die Ihnen vom Verwandtschaftsgrad am nächsten stehende Person beerbt Sie. Dies sollten insbesondere in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebende Paare bedenken.

3. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen
Haben Sie Ihre nächsten Verwandten enterbt, steht diesen ein sogenannter Pflichtteil zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

4. Freibeträge nutzen
Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes ab sowie vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen. Je näher verwandt Sie sind, umso höher sind die Freibeträge, die höchsten Freibeträge gelten zwischen Ehe- und Lebenspartnern. Möglich ist außerdem, bereits zu Lebzeiten im Rahmen der jeweiligen Freibeträge Teile Ihres Vermögens an Ihre Erben zu verschenken. Erfolgt die Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall, wird der übertragene Betrag bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt. Aber Vorsicht: Schenkungen lassen sich im Nachhinein grundsätzlich nicht rückgängig machen.

5. Vermächtnisse zuwenden
In Ihrem Testament oder im Erbvertrag können Sie einzelnen Personen oder Einrichtungen, beispielsweise einem Verein, den Sie unterstützen möchten, ein Vermächtnis hinterlassen.
Das Vermächtnis kann in einem bestimmten Gegenstand bestehen, den die Erben dann an den Bedachten herausgeben müssen, beispielsweise einem Familienschmuckstück. Es kann auch in einem Geldbetrag oder Wertpapieren bestehen. Die Person, die das Vermächtnis erhält, wird hierdurch nicht zum Miterben und haftet – im Gegensatz zu den Erben – auch nicht für mögliche Schulden oder Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Fünf Regeln fürs Erben

1. Erbausschlagung prüfen
Haben Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind, sollten Sie binnen sechs Wochen prüfen, ob Sie das Erbe antreten oder die Erbschaft ausschlagen wollen. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein. Schließlich erben Sie nicht nur das Vermögen, sondern auch mögliche Schulden des Verstorbenen. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Entweder sprechen Sie direkt beim Nachlassgericht vor oder Sie lassen die schriftliche Erklärung über die Ausschlagung von einem Notar beglaubigen und reichen Sie beim Nachlassgericht ein. Unternehmen Sie nichts, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen.

2. Haftung beschränken
Haben Sie die Ausschlagungsfrist verpasst oder zu spät gemerkt, dass der Nachlass überschuldet ist, können Sie Ihre Haftung immer noch auf den Wert des Nachlasses beschränken. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise können Sie einen Antrag auf Nachlassinsolvenz beim Amtsgericht stellen.

3. Erbschein beantragen
Als Erbe benötigen Sie in vielen Fällen einen Erbschein, der beim Nachlassgericht beantragt werden muss. Mit dem Erbschein können Sie sich bei Behörden, Banken und sonstigen Vertragspartnern des Verstorbenen als Erbe ausweisen.

4. Bestattungskosten absetzen
Die Bestattungskosten sind grundsätzlich von den Erben zu tragen. Sollten die Aufwendungen für die Beerdigung höher sein als das Erbe, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden – und zwar bis zu einer Höhe von 7.500 Euro.

5. Erbengemeinschaft auflösen
Gibt es mehr als einen Erben, bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft. Sie sind verpflichtet, den Nachlass gemeinsam zu verwalten. In der Regel ist es sinnvoll, den Nachlass unter den Erben möglichst bald aufzuteilen. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte die Aufteilung des Erbes schriftlich fixiert und von allen Mitgliedern unterschrieben werden. Gehören Grundstücke zum Nachlass, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Ein Tipp zum Schluss:

Weitere Infos enthält die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Titel "Erben und Vererben". Ergänzend hierzu ist es in jedem Fall sinnvoll, sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen

Kommentare: 1

  • Milliarden Euros und riesige Vermögen warten darauf, vererbt zu werden, liegen oft sinnlos herum, zumindest was das Geld betrifft. Die jetzige nach und nach diese Welt verlassende Generation hat viel geschaffen, einige dieser Menschen, mehr als in der Zukunft, sind wirklich gut betucht und da müssen die Millionen schon gut geklärt sein, was passiert nach dem Tod und wie kann man Erbstreit auch verhindern. Aber auch jeder andere Bürger sollte an die Zeit nach seinem Tod denken, so schwer das auch fällt. oft geht es ja um einfache Dinge, das Sterben ist ja nicht billig, Beerdigung, die ganzen Dinge darum sind teuer und werden kaum, eher nicht staatlich unterstützt. Viele Leute haben kaum oder keine Angehörigen, da ist schon das Thema Kosten für Beerdigung und Wahl der Bestattungsweise ein Thema. Das Sterbegeld wurde ja von den Kassen abgeschafft, für viele Benachteiligte ein echtes Problem. Gruß- Uwe