Gesundes Wohnen; Erstausbildung finanzieren
Das Recht auf eine bewohnbare Wohnung. Bewohnbar heißt nicht gesundheitsgefährdend - durch z.B. Schimmel. Ist nicht zuletzt der Arbeitskraft sehr abträglich, wenn man nicht schlafen kann und ständig Kopfschmerzen hat. Deshalb sofort Notwohnung, sorfortige Kündigung möglich und sofort Umzug in nachgewiesenermaßen schimmelfreie Wohnung und finanzielle Hilfe, evtl. auch als Kredit!
Frauenhäuser müssen erhalten bleiben, gerade auch in dünn besiedelten Gegenden.
Langfristige Arbeitsverträge sind wichtig.
Arbeitslosengeld I und II sind elternunabhängig. Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld und BaföG elternabhängig. D.h., wenn Eltern keine Lust mehr haben, Erstausbildung zu finanzieren, weil man schon z.B. 22 Jahre alt ist, und man keinen Streit mit Eltern deswegen haben will, ist man besser ALGII-Empfänger. Ich habe schwierige Eltern und keine Kraft, sie um "Almosen" zu bitten, obwohl ich eine - schulische - Ausbildung machen kann. Ausbildung=Verhungern - ALGII=Überleben ? Seltsam.