Mehr Hilfen für berufstätige Alleinerziehende
Guten Tag!
Meine Kinder verloren im Alter von 9 Jahren (Tochter) und 9 Monaten (Sohn) jeweils ihre Väter.
Die Väter kümmerten sich immer rührend um ihre Kinder und finanziell gab es kaum Probleme, da sie auch immer arbeiteten. Würden die beiden noch leben und arbeiten würden meine Kinder jeweils um die 350€ Unterhalt erhalten. Würden die beiden leben und sich nicht kümmern, würden die Kinder 192€ pro Kopf Unterhaltsvorschuss erhalten. Da sie nun aber das Pech hatten ihre Väter sehr früh zu verlieren (im Alter von 23 und 31) erhalten beide um die 160€ Halbwaisenrente - nach Abzug der Krankenversicherung.
Wieso können Kinder nach dem Tod eines Elternteils nicht beim lebenden, zahlenden Elternteil familienversichert werden? Warum wird die Halbwaisenrente nicht aufgestockt auf mindestens 192€? Es kann doch nicht sein, dass meine Kinder schlechter gestellt werden weil sie ihre Väter verloren haben, als Kinder von Müttern die sich mit den Vätern beispielsweise "nur" verstritten haben.
Kommentare: 3
Ja, jeder Mensch, der zu einem Elternteil wird, trägt für sich und die Kinder eine hohe eigene Verantwortung. Leider geht vieles aber nicht nur mit Herz und Seele, mit viel Liebe, man lebt in gewissen Umständen und Rahmenbedingungen. Da gibt es im herrlichen Deutschland aber leider noch viele rechtliche und gesetzliche Ungleichbehandlungen von nicht nur Alleinerziehenden, auch von Paaren, die mit Kindern zusammen leben und nicht verheiratet sind. Das wirkt sich ja steuerlich nicht aus, bei Hartz IV wiederum zählen diese zusammen lebenden Menschen automatisch als Bedarfsgemeinschaft und es gibt weniger Geld. Auf alle Fälle sollte man Alleinerziehende, deren Partner leider nicht mehr lebt, zumindest gleichstellen mit anderen Alleinerziehenden, die ja oft nicht unbedingt wirklich allein leben. Manche Alleinerziehende leben mit diesem Status und einem Partner im Hintergrund auch ganz gut, haben sich damit eingerichtet. Frau bahamamama sollte für ihre Rechte kämpfen. Gruß- Uwe
Ich bin der Auffassung, dass hier gegen das Grundrecht auf Gleichberechtigung gehandelt wird, leider finden sich nur schwer Menschen, die gegen den Staat klagen und wenn, dann zahlt am Ende doch immer der Steuerzahler und nicht die, die Verantwortung für derartige Missstände in ihren Händen halten. Es ist eine Ungerechtigkeit, dass Menschen mit gleichen Ausgangssituationen (alleinerziehend) besser gestellt werden, wenn der/die Vater/Väter noch leben und sich aus dem Staub machen, als die, deren Kinder den Vater verlieren, weil er stirbt. Lebensqualität ist etwas anderes, da muss man sich keine Gedanken um Gerechtigkeit machen, die baut auf die Verfassung, die für alle Menschen gleich angewendet werden sollte und nicht derartige Differenzierungen hervorrufen darf. Manchmal frage ich mich schon, wer sich eigentlich noch an unsere Verfassung hält und wessen Idee es war, sie durch unzählige Gesetze zu erweitern, statt sich ethisch und moralisch an die Grundrechte zu binden.
Ich kann mich voll in Ihre Gedanken und Meinungen hinein versetzen, in Deutschland sollte bei solchen familiären Schicksalsschlägen der Staat die finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, besonders auch Kinder, besser, fairer und schneller regeln. Geld kann kein Leid ersetzen oder ausgleichen, aber es kann sozial etwas das Leid abfedern. Die Politik ist auch hier gefragt, gesetzliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Vielleicht kann dieser Bürgerdialog da was mit in Bewegung setzen. Gruß- Uwe