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MeinungVeroeffentlicht
13.05.2015 um 15:34 Uhr
MeinungAutor
von Monika H.
MeinungKommentar
Was ist Ihnen persönlich wichtig im Leben?
Wechselmodell muss Standard werden!!!
Im Falle einer Trennung ist es meistens so, dass ein Elternteil die Kinder betreut (auch bei geteiltem Sorgerecht) und der andere Elternteil Unterhalt zahlt.
Oft nimmt ein Elternteil die Kinder mit (oftmals die Mutter), auch wenn der andere Teil ebenfalls zumindest teilweise die Betreuung übernehmen wollen würde. Ich finde, es verstößt gegen das Grundgesetz, wenn einem Elternteil verwehrt wird, seine Kinder zu betreuen. Dieses Grundrecht sollte niemandem genommen werden! Ich finde es ganz fürchterlich, dass der zahlende Teil zur Strafe dann auch noch seine Kinder meist nur alle 2 Wochen zu sehen bekommt. Es darf einfach nicht in der Willkür des betreuenden Teils liegen, dass er sich gegen das Wechselmodell wehrt. Jedes Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Das jetzige Modell ist schädlich für die Beziehung zwischen Elternteil und Kind.Es sollten beide Elternteile für Natural-sowie Barunterhalt aufkommen und das Kindergeld entsprechend geteilt werden.Das wäre fair für alle Seiten.
Was macht Ihrer Meinung nach Lebensqualität in Deutschland aus?
Gerechtigkeit im Trennungsfall
Im Falle einer Trennung ist es meistens so, dass ein Elternteil die Kinder betreut (auch bei geteiltem Sorgerecht) und der andere Elternteil Unterhalt zahlt.
Oft nimmt ein Elternteil die Kinder mit (oftmals die Mutter), auch wenn der andere Teil ebenfalls zumindest teilweise die Betreuung übernehmen wollen würde. Ich finde, es verstößt gegen das Grundgesetz, wenn einem Elternteil verwehrt wird, seine Kinder zu betreuen. Dieses Grundrecht sollte niemandem genommen werden! Ich finde es ganz fürchterlich, dass der zahlende Teil zur Strafe dann auch noch seine Kinder meist nur alle 2 Wochen zu sehen bekommt. Es darf einfach nicht in der Willkür des betreuenden Teils liegen, dass er sich gegen das Wechselmodell wehrt. Jedes Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Das jetzige Modell ist schädlich für die Beziehung zwischen Elternteil und Kind.Es sollten beide Elternteile für Natural-sowie Barunterhalt aufkommen und das Kindergeld entsprechend geteilt werden.Das wäre fair für alle Seiten.
Kommentare: 17
Im Gesetz sollte folgendes verankert werden.
Kinderrecht vor Erwachsenenrecht.- Die Kinder brauchen beide Elternteile
Wird ein Kind geboren sind die Paare 18 Jahre aneinander gebunden.
Erst danach können sie sich wieder scheiden lassen. (Ausnahmen: körperliche, geistige seelische Mißhandlungen, Pädophilie)
Ein solcher Zusatz würde viel Leid lindern.
Eine interessante Aufgabenstellung von Marcus G.! Wenn Experten und Entscheidungsträger aus Politik, Justiz und Beratungsprofessionen diese Übung gemacht haben, dann wird es ihnen auch leichter fallen, sich vorzustellen:
Wie geht es denn Kindern, die beide Eltern gleich lieben, aber einen Elternteil nur noch jedes zweite Wochenende als Besuchsadresse erleben dürfen?
Dient es dem "Kindeswohl", jede Woche noch eine Nacht als erweiterten "Umgang" draufzugeben, wenn der "Umgangs"-Elternteil noch viel mehr freie Ressourcen hat? Wollen Kinder "Umgang" haben oder bei Eignung und Bereitschaft beider Eltern nicht lieber ein ausgewogenes Betreuungsangebot bei beiden Eltern im gegenseitigen Respekt und auf Augenhöhe?
Der VAMV Sachsen-Anhalt hat die Kindesbedürfnisse erkannt und fordert von der Politik die gesetzliche Regelung der Paritätischen Doppelresidenz als Standard. Weiter so!
Ich stimme dem voll zu. Es ist eine grausame Praxis die in Deutschland Wirklichkeit ist. Es sollten sich die Entscheidungsträger mental vorstellen, wie es wäre, wenn sie das eigene Kind nur noch zweiwöchentlich sehen dürften und auch keine Möglichkeit hätten irgend etwas daran zu ändern. Ich wünsche mir eine baldige Änderung der bisherigen Praxis hin zum Wechselmodell.