Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sollte keine Einkommensteuererklärung abgeben werden müssen. Natürlich besteht im Moment keine Pflicht. Allerdings behält das Finanzamt, bei nicht abgegebener Einkommensteuererklärung, die von ihm geschuldeten Steuern ein. Spätestens am Ende des Jahres sollte ein automatischer Ausgleich der gezahlten Lohnsteuer stattfinden. Wer darüber hinaus noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, hohe Werbungskosten o.Ä. hat, sollte das weiterhin in der Steuererklärung angeben können. In dem Zustand, den wir heute haben wissen viele Arbeitnehmer nicht wie viel Steuerrückzahlung ihnen zusteht oder wie man die Erklärung anfertigt. Andere hingegen wissen die 4 Jahres-Frist für die Erklärung auszunutzen und erhalten einen überhöhten Zinssatz von 6% p.a. auf die geschuldeten Steuern. Ein Automatischer ausgleich würde die Finanzämter entlasten, vielen Arbeitnehmern Arbeit ersparen und wesentlich zur Gerechtigkeit zwischen Arbeitnehmern beitragen.