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Welche Werte stehen im Vordergrund?

Am Montag, 29. Juni, trafen sich in Berlin Mitarbeiter vom Zentralverband des Deutschen Handwerks zum Bürgerdialog. Generalsekretär Holger Schwannecke sprach in seiner Begrüßung über die Chancen, die eine solche Veranstaltung bietet.

Veröffentlicht:30.06.2015 Kommentare: 9

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Zitat

Im Alltag bleibt für einen solchen Austausch oftmals wenig Raum. Vielleicht trägt das Nachdenken über das Thema Lebensqualität im Rahmen dieser Veranstaltung und darüber hinaus auch dazu bei, sich bewusst machen, welche Werte für uns selbst im Vordergrund stehen und inwieweit wir sie leben.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH

Kommentare: 9

  • Die Verfassung stellt doch das Grundgesetz dar, oder liege ich da falsch?

    Zum Kopftuchurteil gab es eine "heiße" Diskussion auf der Seite "Kanzlerin direkt", da habe ich bereits meinen Standpunkt dazu dargelegt.

    Das es derzeit auch in der Justiz nicht so läuft, wie es laufen sollte, das dürft an der Einstellung der einzelnen "Rechtsvertreter" liegen, die teilweise mehr das Recht selbst vertreten, als den Menschen der dahinter steht und sich dem Grundgesetz als Bürger Deutschland verpflichtend unterordnet.

  • Das Grundgesetz mag ja sehr gut von dessen Müttern und Vätern damals formuliert worden sein, ist aber inzwischen durch Ergänzungen und Bundestagsbeschlüsse aufgeweicht worden. Für uns Ostdeutsche wurde zur Wende dann mit dem Einigungsvertrag das Grundgesetz total ausgehöhlt, man hat mit dem Einigungsvertrag ( wo nun eine Seite nicht mehr da ist ) vieles politisch einfach möglich gemacht, was mit dem Grundgesetz nicht ging und geht. Und das gilt und wirkt noch heute. Wie habe ich beim Studium gelernt "Gleiches Recht für ungleiche Individuen", man mag Recht haben, bekommt vielleicht auch viel Zustimmung, aber vor Gericht ist das dann anders. Viele Menschen wollen auch nicht einen langen und auch teuren Klageweg gehen, um hier und da dann doch irgendwann Recht zu bekommen. Gruß- Uwe

  • "Deutschland hat eine starke Verfassung..."
    Irrtum, Frau Bergauf. Wir haben keine Verfassung, schon gar keine starke Verfassung - wir haben ein Grundgesetz.
    Wie wackelig das juristische Gebäude sein kann, bewies das Bundesverfassungsgericht (gerne auch Club der roten Richter genannt) mit dem "Kopftuchurteil" 2003 und einem weiteren Urteil dazu 2015. Prüfen Sie das gerne selbst einmal, wie sich ein Urteil in 12 Jahren dem Zeit(un)geist anpassen kann.