Welche Werte stehen im Vordergrund?
Am Montag, 29. Juni, trafen sich in Berlin Mitarbeiter vom Zentralverband des Deutschen Handwerks zum Bürgerdialog. Generalsekretär Holger Schwannecke sprach in seiner Begrüßung über die Chancen, die eine solche Veranstaltung bietet.
Veröffentlicht:30.06.2015
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Quelle: BMWI/Kindermann
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Rechtsstaat bedeutet ja nicht, auch sein Recht als Bürger zu bekommen, wenn man wirklich im Recht ist. Das ist so nicht wahr. Ich habe ja auch Jura studiert, habe da auch gelernt und erfahren, dass man Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnung auslegen kann, ja auch dehnen kann, dass durch übergeordnete Gerichtsurteile viele Dinge erst erklärt und eben ausgelegt werden können. Jeder Richter, Staatsanwalt, jeder Rechtsanwalt kann so die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen so auslegen, wie er oder sie es sieht. Man ist in diesen Funktionen unabhängig nur seinem Gewissen und den Gesetzen an sich verpflichtet, das bedeutet aber fast nichts. Richter oder auch Anwälte sind ja sonst normale Menschen, eben sehr gut bezahlt, aber die Dinge im Alltag und subjektive Empfindungen wirken auf diese Menschen in schwarzer oder ganz oben in roter Robe, sie haben zu den Dingen ihre eigene Meinung und Sichtweise. Somit können u.a. Richter nicht wirklich unabhängig sein und arbeiten. Gruß- Uwe
Vielleicht haben wir ja die Freiheit noch nicht erreicht, andernfalls würden wir uns hier wohl kaum um die Lebensqualität der Person aber auch der Gemeinschaft Gedanken machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus unserer heutigen, sehr undurchsichtigen Gesetzeslage je eine für jeden Bürger verständliche Verfassung entstehen kann. Für mich galten die Grundrechte als Maßstab für all die Menschen, die hier leben und sich daran halten müssen und sich daran ausrichten können, um demokratisch und frei zu leben. Offensichtlich gelingt das aufgrund unserer politischen Situation nicht allen, denn immer mehr Menschen werden politisch nicht mehr mitgenommen. Ich habe sogar den Eindruck, dass die Generation meiner Eltern hinter dem Grundgesetz stand und wir heute sehen uns als Richtschnur für unsere Begehren. Viele fordern mehr als das Grundrecht bietet, was dafür oft fehlt ist der Gemeinschaftssinn. Freizügigkeit ist in diesem Zusammenhang eine große Herausforderung für diese Gemeinschaft.
Frau Bergauf,
Es gab mal einen Artikel 146 im GG:
"Artikel 146 - Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir - das Volk - darüber abgestimmt haben. Oder wurden Sie zur Abstimmung aufgerufen. Nein, die Politik hat entschieden: es bleibt alles beim alten und gilt auch für die Ex-DDR.
Jetzt sagen Sie selbst: war das demokratisch?