Unterstützung für Familien, die besonders viel leisten
Immer wieder geht es in den Antworten hier im Bürgerdialog um das Thema Familie: Kaum ein Thema ist uns so wichtig. Familie ist dort, wo Eltern und Kinder sind, und Deutschlands Familien sind unterschiedlich und bunt. Einen großen Anteil machen Familien mit Alleinerziehenden aus: Fast jede fünfte Familie besteht aus einem alleinerziehenden Elternteil und mindestens einem Kind.
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Alleinerziehende Mütter und Väter stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen – zum Beispiel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie müssen allein die Organisation des Alltags, Haushalt, Erziehung und die Sicherung des Einkommens stemmen. Rund 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angewiesen. Dabei waren mehr als zwei Drittel der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren aktiv erwerbstätig, davon 42 Prozent in Vollzeit. Alleinerziehende arbeiten damit genauso häufig, aber im Durchschnitt mit mehr Stunden als Mütter in Paarfamilien. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber häufig größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.
Thema in den Antworten des Bürgerdialogs
Alltägliche Sorgen bringen auch hier beim Bürgerdialog viele Betroffene zum Ausdruck. "Ich bin alleinerziehend mit einem 12 Jahre alten Sohn. Ich möchte gerne wieder arbeiten, aber es ist schwer etwas zu finden, da ich nur Montag bis Freitag zwischen 8-15 Uhr arbeiten kann", sagt Nutzer nadinecrts. Viele Alleinerziehende finden keine geeignete Wohnung: "Alleinerziehend zu werden, ist nicht beabsichtigt. Meistens landet man im ALG II, oft trotz Arbeit. […] Mein Nettoverdienst geht zu 100% für die Miete drauf, etwas Günstigeres zu finden unmöglich, weil de facto nicht vorhanden", schildert der Nutzer single-dad-65-berlin die Situation. Nutzer Keller-Freiburg schreibt: "Ich würde mich über Anerkennung meiner Lebensleistung als alleinerziehender Vater freuen. Ich mach den Job schon über 10 Jahre und kämpfe täglich ums Überleben." Nutzerin Marla: „Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende muss erhöht werden, und es muss berücksichtigt werden, ob der andere Elternteil Unterhalt zahlt oder nicht."
Genau um diesen Punkt geht es aktuell in einem Gesetzespaket mit Verbesserungen für Familienleistungen, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Am Donnerstag, 18. Juni 2015, wurde es im Deutschen Bundestag beschlossen. Unter anderem sollen Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden:
- Der Kinderzuschlag soll ab dem 1. Juli 2016 um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben werden.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag soll zum 1. Januar 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung folgt dann zum 1. Januar 2016 von 4512 Euro auf 4608 Euro.
- Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld soll in diesem Jahr um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich steigen. Das monatliche Kindergeld soll damit ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro betragen, ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
- Der steuerliche Grundfreibetrag soll in diesem Jahr von 8354 Euro auf 8472 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro.
- Auch der Unterhaltsvorschuss wird infolge des Gesetzes angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016 erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
- Und: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll ab 2015 um 600 Euro auf insgesamt 1908 Euro angehoben werden. Er ist seit dem Jahr 2004 nicht erhöht worden. Zusätzlich wird eine Staffelung
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte: "Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Sie sind genauso erwerbstätig wie Mütter in Paarfamilien, arbeiten im Schnitt sogar ein paar Stunden mehr pro Woche und haben trotzdem weniger Einkommen zur Verfügung."
Kommentare: 8
Ich kenne das aus der DDR, ab 8. Klassen konnten Schüler zur EOS Erweiterten Oberschule und das hatte sich überwiegend bewährt. Das Bildungssystem sollte in Deutschland wirklich angeglichen werden, einheitlich für alle Bundesländer. Ja, Studierende sollten früher mit ihren späteren Beruf direkt in Berührung kommen, aktiv Schülern helfen, so auch lernen, Schüler individueller zu fördern und zu unterstützen. Hausaufgaben sollten mehr dem Alltag der Schüler angepasst sein, man sollte das in der Schule Gelernte zu Hause gerne auch mit Eltern und Freunden umsetzen, dadurch mehr Spaß und Freude beim Lernen den Schülern vermitteln. Das fehlt ja heute viel zu oft. Gruß- Uwe
DL sollte einen einheitlichen Bildungsplan haben.
Die Eltern sollen mobil sein, aber jedes Bundesland hat einen eigenen Bildungsplan. Einheitliche modernen Bildungsplan ohne Gender- Schwachsinn!!
Gymnasium erst nach der 8. Klasse, das hat sich in der DDR bewährt.
Studierende, die Lehrer werden möchten, sollten Praktikas in den Schule machen und den Kindern bei den Hausaufgaben helfen.
Hausaufgaben sollten sich auf ein Minimum beschränken.
Zu den Alleinerziehenden mit einem oder mehr Kindern, auch da gibt es schon Unterschiede allein durch die soziale Stellung der Alleinerziehenden, ob nun Mann oder Frau, kann der oder die Alleinerziehende das auch wirklich alleine bewältigen, den Alltag mit Kind und Beruf, oft auch Schule und Studium oder auch der verzweifelten Jobsuche. Oft drücken da auch psychisch- seelische Probleme bei Erwachsenen und Kindern, man hatte vielleicht mal einen Partner oder Partnerin, dann hat man vielleicht eine neue Beziehung, will aber den Status Alleinerziehende(r) nicht so schnell oder überhaupt verändern. Da denke ich an Hartz IV- Gesetze, wenn man da als Leistungsbezieher(in) in neuer Partnerschaft zusammen wohnt, ist man gleich eine Bedarfsgemeinschaft und bekommt so weniger Geld in einer Bedarfsgemeinschaft als vorher als Alleinerziehende(r) mit Kind. Steuerlich ist man aber ledig und kann sogar zusammen wohnen, ohne Heirat gibt es da keine Veränderungen. Gruß- Uwe