Meschenwürdiges Leben ohne Armut
Ein menschenwürdiges Leben ohne entstehende Armut bei Krankheit oder im Alter muss das Ziel der Bundesregierung sein.
Dieses spiegelt jedoch nicht die Realität wider. Erwerbsgeminderte müssen eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente bis zu 10,8 % hinnehmen! Der schwer erarbeitete Rentenwert wird also bei Krankheit auch noch gekürzt. Unmöglich! Ferner erfolgt bei der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes eine Entwertung aufgrund der zu geringen Anhebung von 1 % jedes Jahr. Ruhestandsbeamte, die die gleiche Arbeit wie ein Angestellter oder ehemaliger Arbeiter des öffentlichens Dienstes geleistet haben, erhalten fast das 3 fache an höherer Pensionsanhebung jedes Jahr. Mit welchem Recht wird hier diskriminiert? Die verlängerte Hinzurechnungszeit bei Erwerbsgeminderten auf das 62. Lebensjahr gilt nur für neue Erwerbsgeminderte (ab 07/2014). Wieder diskriminierend gegenüber den älteren Erwerbsgeminderten, da dort die "Hinzurechnungszeit" nur bis zum 60. Lebensjahr "hochgerechnet" wurde.