Verlässlichkeit bei Gesetzen
Betrug an 7 Millionen Rentnern!
Seit 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen − unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind − auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Das betrifft auch rückwirkend alle Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden. Das gilt somit auch für meine 1990 abgeschlossene Lebensversicherung (als Direktversicherung). Ich zahle jetzt 10 Jahre lang 150,00 Euro/ Monat zusätzlich in die Krankenkasse. Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, dann hätte ich die Lebensversicherung nicht als Direktversicherung sondern ganz normal abgeschlossen. Ich habe diese heimtückische Gesetzesänderung erst mit Eintritt in die Rente erfahren, so dass man nichts ändern konnte. Wo ist die Verlässlichkeit bei Gesetzen? Wieso gelten Änderungen rückwirkend? Ich hätte anders reagiert!