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Raus aus den Steueroasen

Der Wunsch nach mehr Steuergerechtigkeit ist immer wieder Thema bei den Diskussionen im Bürgerdialog – sie spielt für die Lebensqualität der Menschen eine wichtige Rolle. Deutschland und 61 weitere Staaten haben sich nun auf Maßnahmen geeinigt, die große multinationale Konzerne daran hindern sollen, ihre Gewinne in Steueroasen zu parken.

Veröffentlicht:23.10.2015 Schlagworte: Finanzen Kommentare: 4

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Mehr als 180 Bürgerdialoge haben in den vergangenen Monaten in ganz Deutschland stattgefunden, bei denen ein Thema immer wieder zur Sprache kam: Steuergerechtigkeit. Dabei geht es den Menschen sowohl um die Steuern, die jeder Einzelne zahlt, als auch um die Abgaben, die Unternehmen leisten – oder auch nicht leisten. Gerade bei letzterem soll sich in Zukunft einiges ändern. 62 Staaten, darunter auch Deutschland, haben 15 Maßnahmen beschlossen, damit große Konzerne es schwerer haben, sich durch Kürzung und Verlagerung von Gewinnen einer angemessenen Besteuerung zu entziehen.

BEPS schadet dem Wettbewerb

"Es geht bei diesem Projekt darum zu verhindern, dass Gewinne in Steueroasen geparkt werden", sagt Professor Wolfgang Schön, Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, und beschreibt einen typischen Fall: "Ein großes international tätiges Unternehmen bietet Leistungen in Europa an. Die Gewinne aus diesen Leistungen werden aber nicht in Europa oder im jeweiligen Heimatland versteuert, sondern landen in einer Zwischengesellschaft in der Karibik und werden so steuerlich nicht vollständig erfasst." Base Erosion and Profit Shifting, kurz BEPS, heißt dieses Vorgehen, das besonders multinationale Konzerne anwenden.

Deutschland und vielen anderen Staaten gehen dadurch jedes Jahr erhebliche Summen verloren – Gelder, mit denen die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert werden könnte. Zudem schadet BEPS dem Wettbewerb. Das Nachsehen haben dabei kleine und mittelständische Unternehmen, die mit den Möglichkeiten der Großkonzerne nicht konkurrieren können.

Beteiligte Staaten einigen sich auf 15 Maßnahmen

Prof. Schön erklärt das Problem an einem Beispiel: "Da ist ein international tätiges Unternehmen, das in Deutschland Bücher vertreibt. Bisher hat das Unternehmen dafür aber in Deutschland keine Betriebsstätten, sondern organisiert den Vertrieb über eine Luxemburger Gesellschaft. Das bedeutet: Die Firma ist mit ihren Gewinnen aus der Tätigkeit in Deutschland nicht steuerpflichtig, macht aber dem lokalen Buchhändler Konkurrenz, der wiederum in Deutschland voll steuerpflichtig ist."

Eine der 15 Maßnahmen, auf die sich die 62 am Projekt beteiligten Staaten deshalb geeinigt haben, heißt deshalb "Aktualisierung des Betriebsstättenbegriffs". "Nehmen wir zum Beispiel das Auslieferungslager des eben erwähnten Unternehmens", sagt Prof. Schön. "Das galt nach bisherigem Recht nicht als Betriebsstätte und damit war eine Besteuerung in Deutschland nicht notwendig. Nach neuem Recht soll sich das ändern." Eine andere Maßnahme soll dafür sorgen, dass Staaten eine genauere Vorstellung davon bekommen, welchen Anteil seines Gewinns ein Unternehmen bei ihnen erwirtschaftet hat.

Jeder Gewinn soll einmal besteuert werden

Auf diese Weise sollen sich die beiden Grundprinzipien des BEPS-Projekts leichter umsetzen lassen: Jeder Gewinn soll einmal besteuert werden und zwar nach Möglichkeit in dem Land, in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde. Gelingt es nun im nächsten Schritt, die 15 beschlossenen Maßnahmen in geltendes Steuerrecht umzuwandeln, bringt das mehr Fairness in den Wettbewerb und ist außerdem ein deutlicher Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit.

Weitere Informationen zum BEPS-Projekt finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bepsite.de.

Kommentare: 4

  • Man sieht anhand solcher Beiträge, dass im Hintergrund gearbeitet wird und das finde ich persönlich sehr beruhigend, denn gerade Steuergerechtikeit ist ein wichtiger Punkt in einem demokratischen Land, dessen Freiheit auf der Ehrlichkeit des einzelnen Bürgers beruht.