Das haben Sie geantwortet

MeinungVeroeffentlicht 13.06.2015 um 15:02 Uhr MeinungAutor von DariasMama MeinungKommentar 13

Was ist Ihnen persönlich wichtig im Leben?

Meine Tochter Daria

Geben Sie mir meine Tochter zurück. Vor über zwei Monaten wurde sie mir grundlos, grundgesetzwidrig, jegliche menschen - und kinderrechteverachtend weggenommen, und wird seitdem ebenso gesetzwidrig von mir isoliert. Somit teilt sie das Schicksal von Tausenden von Kindern in Deutschland. Sollten Sie gegen diese Machenschaften der Jugendämter und Gerichte nichts unternehmen, bin ich leider gezwungen, anzunehmen, dass diese Taten von Ihnen nicht nur gedeckt, sondern auch unterstützt werden. Belehren Sie mich bitte eines Besseren, und lassen Sie sofort alle zwangsweise und zu Unrecht von ihren Eltern getrennten Kinder frei.
Mit freundlichen Grüßen

Kristina Becker, Darias Mama
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P.S. Schreiben von Regierungsseite, dass Sie nicht zuständig seien, habe ich schon genug. Wenn Sie nicht zuständig für Ihre " Staatsdiener " sind, wer dann?

Was macht Ihrer Meinung nach Lebensqualität in Deutschland aus?

Familien fördern, nicht Fremdbetreuung

Jeden Tag werden mehr als 100 Kinder aus ihren Familien gerissen und in Heime und Pflegestellen verbracht. Das kostet über 4 Milliarden Euro Steuergelder im Jahr. Durch die Trennung werden Kinder wie Eltern traumatisiert, irreversible Schäden an der Psyche verursacht.
Der europäische Petitionsausschuss spricht in diesem Zusammenhang von Folter an Kindern und Eltern.
Stellen Sie diese unhaltbaren Zustände für eine Demokratie sofort ab, damit Deutschland wieder lebenswert wird.

Kommentare: 13

  • Sehr geehrte Bundesregierung,
    was tun Sie für Kinder, insbesondere wie setzen sie sich für Trennungs- und Scheidungskinder ein und wie stellen sie sicher, dass für alle Kinder, auch nach gerichtlich oder jugendamtlich angeordneter Kindeswegnahme und Fremdunterbringung das Grundrecht (gem. UN-Konvention) auf regelmäßigen unmittelbaren persönlichen Kontakt zu beiden Eltern, Großeltern und andere Bezugspersonen im Sinne des § 1685 erhalten bleibt und im Falle einer Inobhutnahme oder Fremdunterbringung die Rückführung zu den leiblichen Eltern gewährleistet ist?

    MfG