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MeinungVeroeffentlicht 14.04.2015 um 02:13 Uhr MeinungAutor von Robby Basler MeinungKommentar 1

Was ist Ihnen persönlich wichtig im Leben?

Kinderrechte umsetzen und einhalten.

Für 400.000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, die ihr Leid unter staatlicher Aufsichtspflichtverletzung z.B. in Heimerziehung ertragen mussten, fehlt ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, weil das bisherige Strafrehabilitierungsrecht gegen die Normen der Kinderrechtskonvention verstößt, das herkömmliche Opferentschädigungsgesetz nur für Opfer mit Folgekrankheiten genutzt werden kann und das Sozialgesetzbuch Leistungen nur bis zum 26 Lebensjahr vorsieht. Demnach sind die Normen zur Würdegenesung nach Art. 39 der Kinderrechtskonvention und die bindende Pflicht aus dem Menschenrechtsgerichtshofs-Urteil im Fall Luise O´Keeffe zur Bereitstellung von Rechtswegen auf staatliche Wiedergutmachung in Deutschland nicht umgesetzt. Die Opfer sind daher bildungstechnisch, beruflich, finanziell und politisch so weit benachteiligt, dass sie aus der Gesellschaft ausgegrenzt, ohne freie Entfaltung der Persönlichkeit leben müssen. Dies ist Völkerrechtsverbrechen.

Was macht Ihrer Meinung nach Lebensqualität in Deutschland aus?

Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Würdegenesung bringen.

Lebensqualität bedeutet für mich, die menschenrechtlich versprochenen Würdegenesungsrechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention genießen zu dürfen. Dafür benötige ich ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz um staatliche Wiedergutmachung für Aufsichtspflichtverletzung des Staates einfordern zu können. Zudem benötige ich dafür ein Individualbeschwerderecht vor dem Komitee der Kinderrechtskonvention in Genf, um Missstände diesbezüglich vor den Vereinten Nationen kund tun zu können. Die Stichtagsreglung Art. 20 des 3. Fakultativprotokolls muss dafür entfernt werden. Das zu schaffende Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz muss die Normen der Kinderrechtskonvention erfüllen, alle Menschenrechtsverbrechen abdecken und für jeden Bürger gelten, der als Minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurde. Solches Gesetz muss mit den von Opfervereinen legitimierten Opfervertretern ausgearbeitet und als Sühneangebot des Staates vor Verabschiedung für akzeptiert erklärt werden.

Kommentare: 1

  • Entgegenwirken kann hier im Moment nur der Botschafter der Vereinten Nation, in dem er den Außenminister Steinmeier anmahnt, die Kinderrechte so umzusetzen, dass Art. 39 der Kinderrechtskonvention für die Opfer vollumfänglich greift und die Bindung vom Menschenrechtsgerichtshofs-Urteil im Fall Luise O´Keeffe zur staatlichen Wiedergutmachung realisiert werden muss. Dann könnte Außenminister Steinmeier Ministerin Schwesig für die erziehungspolitischen und Minister Gabriel für die wirtschaftlichen Verbrechen beauftragen, Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen, die der Anmahnung vom Botschafter der Vereinten Nationen und den Normen der Kinderrechtskonventionen gerecht werden. Um den Normen zu entsprechen, braucht es hierfür eine gemeinsame Gesetzesinitiative, die zusammen mit den von den Opfervereinen legitimierten Opfervertretern dieses Gesetz kreieren und dieses als Sühneangebot des Staates verstandene neue Recht, gemeinsam vor Verabschiedung für akzeptiert erklären.